| Projektförderung aus Mitteln des Landschaftsverbandes Osnabrücker Land e. V. Die Satzung des Landschaftsverbandes sieht die Förderung von Kultur- und Heimatpflege in Stadt und Landkreis Osnabrück vor. Diese Aufgabe verwirklicht der LVO nicht nur durch die Durchführung eigener Projekte, sondern in hohem Maße auch, indem er unter bestimmten Voraussetzungen anderen Einrichtungen projektbezogen finanzielle Unterstützung zukommen lässt.
Bei der Entscheidungsfindung stehen ihm dabei vier Beratungsgremien zur Verfügung
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