Versicherungsgruppe Hannover Hauptförderer des LVO ist die Versicherungsgruppe Hannover (VGH). Dieses Unternehmen stellt den Zusammenschluss zweier traditionsreicher Versicherungen dar: der 1750 im Kurfürstentum Hannover als „Brand-Assecurations-Sozietät“ gegründeten „Landschaftlichen Brandkasse Hannover“ und der „Provinzial Lebensversicherung Hannover“ (gegründet 1918). Die Brandkasse wurde von den Landschaften – regionalen Selbstverwaltungen – getragen und war so nie ein staatliches oder privates Unternehmen. Die Heimatverbundenheit der Brandkasse kommt durch die finanzielle Unterstützung heute noch existierender Landschaften und der neu gegründeten Landschaftsverbände aus erwirtschafteten Überschüssen zum Ausdruck. So erhält der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. von der VGH jährlich eine zweckfreie Spende, ohne die die Arbeit des LVO und insbesondere die Vergabe von Fördermitteln an Dritte nicht möglich wären.
Versicherungsgruppe Hannover  |
| Land Niedersachsen Das Land Niedersachsen/das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur fördert den Landschaftsverband – wie andere Landschaften und Landschaftsverbände auch – durch einen jährlichen institutionellen Zuschuss, der für laufende Verwaltungsgeschäfte eingesetzt wird. Seit 2005 erhält der Landschaftsverband darüber hinaus Landesmittel, die seit der Auflösung der niedersächsischen Bezirksregierungen als regionalisierte Kulturfördermittel an Dritte vergeben werden dürfen. Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur  |
| Stadt und Landkreis Osnabrück Einen weiteren wichtigen Anteil der Mittel, die dem LVO für die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zur Verfügung stehen, bilden die Mitgliedsbeiträge und Verwaltungskostenzuschüsse der beiden Gründungsmitglieder Stadt und Landkreis Osnabrück. |
| Weitere Drittmittel Alle Mittel, die der Landschaftsverband Osnabrücker Land für Eigenprojekte einsetzt, müssen gesondert eingeworben werden. In der Regel werden eigene Vorhaben des Landschaftsverbandes mit bis zu 90 Prozent Drittmitteln finanziert. Geldgeber sind – neben dem Land oder den Kommunen – in der Regel Stiftungen, Sparkassen, Wirtschaftsunternehmen und Privatleute. Der Landschaftsverband Osnabrücker Land e.V. ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. |
|
|
|
|