Investitionsprogramm für energetische Maßnahmen
Eine gute Nachricht für alle kleinen Kultureinrichtungen: Das Land Niedersachsen ermöglicht eine Sonderförderung für energetische Maßnahmen und hat dafür Mittel bereitgestellt, die durch die Landschaften und Landschaftsverbände vergeben werden: Sei es zur Verbesserung des Energiebedarfs oder zur energetischen Sanierung einer Einrichtung. Anträge können bis zum 30. Oktober 2023 an den Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. gerichtet werden.
Was wird gefördert?
Förderanträge können beispielsweise für die Dämmung von Fassaden oder Dachflächen, für die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren, für Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs einschließlich entsprechender Veranstaltungstechnik oder für den Einbau einer Photovoltaik-Anlage gestellt werden. Energieberatung kann nur bezuschusst werden, wenn sie in direktem Zusammenhang mit einer beantragten konkreten Maßnahme steht.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Gefördert werden investive Vorhaben kleiner Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt. Die Förderung kann zwischen 1.000 und 25.000 Euro pro Antrag liegen; der beantragte Zuschuss sollte maximal 75% der geplanten Projektgesamtkosten umfassen. Die geförderten Vorhaben müssen bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Anträge können bis zum 30. Oktober 2023 an den Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. gerichtet werden.
Formulare zu diesem Förderprogramm
Bitte verwenden Sie folgende Unterlagen für die Antragstellung:
Richtlinie Investitionsprogramm kleiner Kultureinrichtungen
Antragsformular Investitionen kleiner Kultureinrichtungen
Einverständniserklärung Baumaßnahmen
Für Beratung und bei Fragen können sich Antragsteller an Frau Nina Hauff wenden: T 0541 600 585-12, hauff(at)lvosl.de.