Förderprogramm für Investitionen kleiner Kultureinrichtungen 2023

Foto: Nina Hauff/LVO
Oftmals fehlt kleinen Kultureinrichtungen für Saalbestuhlungen, Veranstaltungstechnik, Barrierefreiheit oder andere Investitionen das Geld. Der LVO vergibt nun erneut Zuschüsse des Landes Niedersachsen zur Förderung von Investitionen kleiner Kultureinrichtungen in der Region. Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2023.
Zweck der Investitionsförderung und förderfähige Einrichtungen
Die Fördermittel sollen darin unterstützen, attraktive, zeitgemäße und zukunftsfähige Kulturangebote in der Region aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Gefördert werden kleine Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Stadt und Landkreis Osnabrück, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges, für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten. Dazu gehören beispielsweise Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikvereine, Musikschulen, Musikzentren und vergleichbare Einrichtungen. Im Antrag müssen die Notwendigkeit und der Umfang der konkreten Maßnahme nachvollziehbar begründet werden. Auch der nachhaltige Nutzen sollte deutlich werden.
Was wird gefördert?
Der LVO fördert bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, die Beschaffung und der Ausbau der digitalen Infrastruktur sowie der Veranstaltungstechnik und Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs. Förderfähig sind auch Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität sowie der Aufenthaltsqualität. In den letzten Jahren erhielt so z. B. der Heimat- und Verkehrsverein Schledehausen Unterstützung bei der Erneuerung von Fenstern und Türen in „Göttes Werkstatt“, der Heimatverein Alfhausen schaffte einen großen Segeltuch-Baldachin für Veranstaltungen aller Vereine im Ort an und der Heimat- und Wanderverein Bissendorf restaurierte die Außentreppe eines alten Speichers in Natbergen.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden u. a.
- Personalkosten und laufende Sachkosten,
- der Erwerb von Immobilien, Grundstücken und Objekten (z. B. Kunst- oder andere Sammlungsobjekte),
- bauliche Maßnahmen an/in Gebäuden im Eigentum des Landes und des Bundes,
- bauliche Maßnahmen an/in Gebäuden im Eigentum einer Kommune, sofern diese durch den Miet- bzw. Überlassungsvertrag abgedeckt sind (für kleine bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einbau neuer Veranstaltungstechnik, dem Aufbau digitaler Infrastruktur oder anderer grundsätzlich förderfähiger Maßnahmen ist im Einzelfall eine Förderung möglich),
- Maßnahmen, die zeitgleich in anderen Förderprogrammen des Landes und/oder des Landschaftsverbandes beantragt oder durch diese gefördert werden.
Wie hoch kann beantragt werden?
Beantragt werden können Fördermittel in Höhe von 1.000 Euro bis zu 25.000 Euro. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (in Ausnahmefällen auch höher). Ehrenamtliches Engagement kann mit 15 Euro pro Stunde (max. bis zur Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) als fiktive Ausgabe einberechnet werden; Näheres regeln die Förderrichtlinien.
Antragstellung
Anträge können bis spätestens 31. Mai 2023 beim Landschaftsverband Osnabrücker Land eingereicht werden. Detaillierte Informationen zum Förderprogramm und Antragsformulare zum Herunterladen finden Sie unten. Bei Fragen wenden Sie sich an Nina Hauff (T 0541 600 585-12, hauff@lvosl.de).
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm und Antragsformulare zum Herunterladen finden Sie hier:
Antragsformular Investitionen kleiner Kulturtraeger 2023
Hinweise zum Investitionsprogramm kleiner Kultureinrichtungen
Richtlinie Investitionsprogramm kleiner Kultureinrichtungen