Allgemeine Hinweise
Über die Förderrichtlinien hinaus sind die folgenden praktischen Hinweise hilfreich bei der Antragstellung und Durchführung eines Projekts.
Procedere der Antragsberatung und -entscheidung
Alle beim Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. eingehenden Anträge auf regionale Kulturförderung aus Mitteln des Landes Niedersachsen - unter 10.000 Euro - werden zunächst von einem der untenstehenden Arbeitskreise beraten. Anträge ab 10.000 Euro haben per definitionem überregionale Bedeutung und müssen direkt an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) gestellt werden, das sie verwaltet und entscheidet.
Die Arbeitskreismitglieder machen sich vor der Sitzung mit den Antragsinhalten vertraut, eventuelle Fragen sollten vor den Sitzungen über die Geschäftsstelle geklärt werden können. Daher empfiehlt sich die Abgabe von Anträgen noch vor den unten genannten Fristen. Nach der Beratung werden die Anträge, mit einer Empfehlung versehen, an den Vorstand zur Entscheidung weitergereicht.
Der Vorstand des Landschaftsverbandes entscheidet über alle Anträge.
Da die Gremien nur zwei Mal pro Jahr tagen, sollten Antragsteller die unten stehenden Fristen bei ihrer Antragstellung berücksichtigen.
Abgabefristen
Für alle Sparten: 15.03.2022 für Projekte in der zweiten Jahrteshälfte 2022
Ihre Anträge müssen spätestens zu diesem Termin in der Antragsdatenbank des LVO eingegeben worden sein, damit wir sie bearbeiten und ggf. noch vor den Arbeitskreissitzungen mit Ihnen Rücksprache nehmen können. Ausnahmen können nicht gemacht werden.
Zu spät eingehende Anträge können – wenn noch möglich – erst in der jeweils folgenden Sitzung beraten und dementsprechend später entschieden werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Projektplanung.
Die nächsten Sitzungen von Vorstand und MV
Vorstand: 17.05.2022 und 8.11.2022
Mitgliederversammlung: Termine stehen noch nicht fest
Ansprechpartnerinnen
Beratung von Antragstellern:
- Dr. Susanne Tauss, Geschäftsführerin,
T 0 54 03 / 7 24 55-0 oder tauss(at)lvosl.de
- Gabriele Janz M. A., Förderprogramm
T 0 54 03 / 7 24 55-14, janz(at)lvosl.de
- Nina Hauff, Assistenz Förderprogramm
T 05403 / 72455-12, hauff(at)lvosl.de
Weitere allgemeine Hinweise
Für die Zusammenstellung der unten stehenden allgemeinen Hinweise danken wir Olaf Martin, Geschäftsführer des Landschaftsverbandes Südniedersachsen.
Qualitätsmaßstäbe
Egal, ob Sie sich an eine Stiftung, das Land, eine Kommune oder einen privaten Sponsor wenden möchten: Bei der Kontaktaufnahme und schriftlichen Antragstellung sollten Sie etwa die gleichen Maßstäbe wie an eine Stellenbewerbung anlegen.
Zielsetzung
Wissen Sie, was Sie wollen? Was ist die Aussage, das Ziel oder Konzept, die „Philosophie“ Ihres Projekts? Für wen machen Sie es? Warum fehlt dem Förderer gerade Ihr Projekt?
Zeitpunkt der Kontaktaufnahme
Prüfen Sie, ob es der richtige Zeitpunkt ist, den Kontakt zu einem bestimmten Förderer zu suchen: Wenn Sie ein umfangreiches Sponsoring mit Privatunternehmen planen, sollten Sie schon während der Konzeptionsphase den Kontakt suchen; bei den typischen Kulturförderinstitutionen sollte die Vorbereitung so weit konkretisiert sein, dass Sie eine realistische Ausgaben- und Einnahmenplanung vorlegen können. Wenn Sie bereits mit dem Projekt begonnen haben (Aufträge vergeben, Ausgaben getätigt), ist es in der Regel für Förderanträge zu spät.
Erwartungen des Förderers
Falls Sie den Förderer und sein Verfahren nicht schon kennen, sollten Sie zuerst telefonisch Kontakt aufnehmen. Begnügen Sie sich nicht damit, Unterlagen anzufordern und Antragsfristen zu erfragen. Versuchen Sie vielmehr, in Erfahrung zu bringen, wo die Erwartungen und Schwerpunkte des Förderers liegen und welche Erfolgsaussichten ein Antrag hätte.
Informationsgehalt des Antrags
Für die Projektbeschreibung im Antragsportal gilt allgemein: knapp, klar, vollständig – keine „Antragslyrik“! Die hochzuladende ausführliche Projektbeschreibung sollte folgende Informationen beinhalten:
- Bezeichnung, kurze Beschreibung und Begründung des Projekts
- Termin und Dauer
- ggf. Kurzviten beteiligter Künstler:innen
- Selbstdarstellung des Projektträgers, sofern dem Förderer nicht bereits bekannt
- Medienbeiträge vorangegangener ähnlicher Projekte
- vorhandene Broschüren, Fotos, Kartenmaterial o. ä., wenn das Material eine sinnvolle Ergänzung der Projektbeschreibung darstellt. Bitte das gesamte Material in eine einzige PDF-Datei zusammenführen und hochladen.
Daneben kann an anderer Stelle ergänzend ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan hochgeladen werden. Bei Druckkostenzuschüssen für Publikationen ist an angegebener Stelle im Kosten- und Finanzierungsplan ein Inhaltsverzeichnis und ein Manuskriptauszug (in einem PDF zusammengefasst) hochzuladen. Falls Sie die Gemeinnützigkeit Ihrer Einrichtung nachweisen müssen, laden Sie zum Schluss ebenfalls ein entsprechendes PDF hoch.
Äußere Form des Antrags
Ihren elektronisch Antrag müssen Sie nach dem Absenden ausdrucken und aus rechtlichen Gründen in einfacher Ausfertigung per Post an den LVO senden.
Die bereits als Upload übermittelten Dokumente müssen diesem Schreiben nicht beigelegt werden.
Nennung weiterer Förderer
Geben Sie an, wo Sie ebenfalls Förderanträge gestellt haben und für welche Zuschüsse bereits Zusagen vorliegen. Es ist sehr ungünstig, wenn Förderer erst durch ihre Kontakte, die sie untereinander häufig pflegen, von parallelen Anträgen erfahren.
Weiterer Kontakt zum Förderer
Gehen Sie davon aus, dass der Förderer Ihnen in den meisten Fällen helfen will, auch wenn er nicht kann. Lassen Sie sich bei der Antragstellung und Projektdurchführung von ihm beraten, sofern er diese Bereitschaft erkennen lässt. Für den Zeitraum zwischen Antragsabgabe und Förderentscheidung sehen Sie jedoch lieber von Nachfragen ab. Lediglich auf einer telefonischen oder schriftlichen Eingangsbestätigung sollten Sie bestehen.
Einbindung des Förderers
Vermitteln Sie dem Förderer nach einer positiven Entscheidung das Gefühl, dass dies nun auch „sein“ Projekt ist: Teilen Sie wichtige Änderungen umgehend mit, geben Sie bei längeren Laufzeiten kurze Zwischenmitteilungen zum Stand der Dinge; senden Sie dem Förderer Plakat, Programmheft und Ähnliches bereits beim Erscheinen zu, nicht erst mit dem Verwendungsnachweis.
Bieten Sie dem Förderer die Möglichkeit zur Selbstdarstellung (Grußwort, Auslage von Informationsmaterial u. ä.) und Freikarten an. Von Förderinstitutionen und der öffentlichen Hand wird das zwar meist weder erwartet noch wahrgenommen, aber es ist in jedem Fall eine freundliche Geste.
Pressearbeit
Weisen Sie in allen Begleitmaterialien und insbesondere vor der Presse auf den Förderer hin. Öffentlichkeit wie Politik sollen erkennen, dass ohne das Wirken solcher Institutionen die Kultur sehr viel schlechter dastünde und wie wichtig z. B. eine spendenfreundliche Rechtslage ist.
Verwendungsnachweis
Ein zügig eingereichter Verwendungsnachweis vermittelt dem Förderer den Eindruck einer guten Organisation und dass Ihnen auch nach Gelderhalt an einer reibungslosen Zusammenarbeit liegt.
Es lohnt nicht, Überschüsse in der Abrechnung zu „verstecken“ oder wegzuinterpretieren. Weisen Sie von sich aus darauf hin und bieten Sie eine (Teil-)Rückzahlung der Förderung an. Das spart Ihnen Verzugszinsen und bringt Pluspunkte für eine künftige Zusammenarbeit.