Empfehlungen zu Mindesthonoraren
Die Förderung des Landschaftsverbandes Osnabrücker Land e. V. (LVO) für kulturelle Projekte in der Region verfolgt mehrere Ziele:
- Kulturelle Einrichtungen und Künstler:innen sollen in der Lage sein, Kulturprojekte finanziell zu bewältigen.
- Bürger:innen und Tourist:innen in Stadt und Landkreis sollen aus einer Vielfalt von kulturellen Angeboten wählen können.
- Freischaffende Künstler:_innen sollen durch Honorare aus Kunst- und Kulturprojekten einen Teil ihres Lebensunterhalts bestreiten können.
Voraussetzung dafür diesen letzten Punkt zufriedenstellend erfüllen zu können, ist eine faire Vergütung künstlerischer und kultureller Tätigkeiten.
Wir empfehlen daher allen Antragstellenden, sich bei der Festlegung von Honoraren an den Mindestvergütungen der zuständigen Fachverbände zu orientieren und diese möglichst nicht zu unterschreiten. Bei der Kalkulation sollten auch vor- und nachbereitende Tätigkeiten berücksichtigt werden. Wenn eine entsprechende Empfehlung nicht vorliegt, können Sie sich ggf. nach Angaben ähnlicher Sparten richten. Es ist dem LVO durchaus bewusst, dass diese Empfehlung ggf. die Gesamtkosten von Projekten erhöht und dadurch unter Umständen die Finanzierung erschwert.
Hier finden Sie Empfehlungen einiger Fachverbände zu Mindesthonoraren:
Bildende Kunst
Literatur
Musik
- Unisono – Deutsche Musik- und Orchestervereinigung/Honorarmindeststandards
- Hochschule für Musik Detmold/Mindesthonorare und Standards
- Tonkünstlerverband Bayern e. V./Honorar-Leitlinien
Theater
- Bundesverband Freie Darstellende Künste/Honoraruntergrenzen
- Landesverband der Freien Theater in Sachsen/Berechnungshilfe Honoraruntergrenzen
- artbutfair international e. V./Tarifvertrag
Soziokultur