Osnabrück. Für die zweite Jahreshälfte 2023 stehen dem Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. (LVO) noch knapp 70.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Er fördert damit auf Antrag kulturelle Einrichtungen und Künstler:innen, die im betreffenden Zeitraum noch Projekte realisieren möchten. Die Antragsfrist endet am 15. März 2023.
Der Landschaftsverband fördert Kultur- und Heimatpflege in Stadt und Landkreis Osnabrück. Diese Aufgabe verwirklicht er nicht nur durch die Durchführung eigener Projekte, sondern in hohem Maße auch, indem er unter bestimmten Voraussetzungen anderen Trägern projektbezogen finanzielle Unterstützung zukommen lässt. Bei der Entscheidungsfindung stehen ihm dabei vier Beratungsgremien zur Verfügung
Ab sofort stellen wir Ihnen ein Online-System für die Antragsabgabe zur Verfügung. Sie stellen Ihren Förderantrag online und senden uns lediglich ein unterzeichnetes Antragsexemplar, dass das System für Sie generiert. Bitte sehen Sie von reinen Papieranträgen ab.
Es wird empfohlen, bei Unklarheiten bezüglich der geförderten Sparten oder bei Fragen zum Online-Antragssystem Kontakt zur Geschäftsstelle des LVO aufzunehmen. Ansprechpartnerinnen sind Gabriele Janz (T 0541/600585-14 oder janz@lvosl.de) sowie Nina Hauff (T 0541/600585-12, hauff@lvosl.de).
Hier finden Sie Excel-Mappen für den chronologischen zahlenmäßigen Nachweis aller Einnahmen und Ausgaben, wie er von Ihnen im Fördervertrag erbeten wurde.