Förderprogramme

European Media Art Festival 2026 - Der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. distanziert sich als Förderer von Teilen des Programms

Der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. als Förderer und als Kulturakteur, der von Stadt und Landkreis Osnabrück getragen wird, distanziert sich von Programmteilen des European Media Art Festival (EMAF) 2026. Grund für die Kritik ist insbesondere die Entscheidung der Festivalleitung, einen künstlerischen Beitrag der palästinensisch-US-amerikanischen Filmemacherin Basma al-Sharif in das Programm aufzunehmen.

Förderprogramm für Investitionen kleiner Kultureinrichtungen

Barrierefreiheit, Brandschutz, Nachhaltigkeit ... Oftmals fehlt kleineren Kultureinrichtungen für dringend erforderliche Investitionen das Geld. Hier kann das Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen des Landes Niedersachsen vielleicht helfen. 2026 vergibt der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. (LVO) erneut Zuschüsse des Landes Niedersachsen zur Förderung von Investitionen. Antragsfrist ist der 18. Mai 2026

Kulturförderung 2026

Für 2026 vergibt der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. (LVO) noch Restmittel. Kulturschaffende, die in der zweiten Jahreshälfte 2026 Projekte realisieren möchten, können bis zum 15. März Anträge an den LVO richten.

Förderung der regionalen Kultur aus Mitteln des Landes Niedersachsen

Seit 2005 vergibt der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. auch  Landeskulturfördermittel. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie hier...

Empfehlungen zu Mindesthonoraren

Die Förderung des Landschaftsverbandes Osnabrücker Land e. V. (LVO) für kulturelle Projekte in der Region verfolgt mehrere Ziele:

  1. Kulturelle Einrichtungen und Künstler:innen sollen in der Lage sein, Kulturprojekte finanziell zu bewältigen.
  2. Bürger:innen und Tourist:innen in Stadt und Landkreis sollen aus einer Vielfalt von kulturellen Angeboten wählen können.
  3. Freischaffende Künstler:_innen sollen durch Honorare aus Kunst- und Kulturprojekten einen Teil ihres Lebensunterhalts bestreiten können.

Voraussetzung dafür diesen letzten Punkt zufriedenstellend erfüllen zu können, ist eine faire Vergütung künstlerischer und kultureller Tätigkeiten.

Wir empfehlen daher allen Antragstellenden, sich bei der Festlegung von Honoraren an den Mindestvergütungen der zuständigen Fachverbände zu orientieren und diese möglichst nicht zu unterschreiten. Bei der Kalkulation sollten auch vor- und nachbereitende Tätigkeiten berücksichtigt werden. Wenn eine entsprechende Empfehlung nicht vorliegt, können Sie sich ggf. nach Angaben ähnlicher Sparten richten. Es ist dem LVO durchaus bewusst, dass diese Empfehlung ggf. die Gesamtkosten von Projekten erhöht und dadurch unter Umständen die Finanzierung erschwert.

Hier finden Sie Empfehlungen einiger Fachverbände zu Mindesthonoraren:

Bildende Kunst

Literatur

Musik

Theater

Soziokultur

Antragstellung per Online-System

Ab sofort stellen wir Ihnen ein Online-System für die Antragsabgabe zur Verfügung. Sie stellen Ihren Förderantrag online und senden uns lediglich ein unterzeichnetes Antragsexemplar, dass das System  für Sie generiert. Bitte sehen Sie von reinen Papieranträgen ab.

Es wird empfohlen, bei Unklarheiten bezüglich der geförderten Sparten oder bei Fragen zum Online-Antragssystem Kontakt zur Geschäftsstelle des LVO aufzunehmen. Ansprechpartnerinnen sind Gabriele Janz (T 0541/600585-14 oder janz@lvosl.de) sowie Nina Hauff (T 0541/600585-12, hauff@lvosl.de).

Hier erreichen Sie das Online-Antragssystem.

Bitte beachten Sie jedoch, dass für das Investitionsprogramm andere Verfahren gelten.

 

Download eines chronologischen zahlenmäßigen Nachweises

Hier finden Sie Excel-Mappen für den chronologischen zahlenmäßigen Nachweis aller Einnahmen und Ausgaben, wie er von Ihnen im Fördervertrag erbeten wurde.