Sind die sanitären Anlagen aus dem letzten Jahrhundert? Braucht das Heimatmuseum ein neues Dach? Müssen neue Brandschutzauflagen erfüllt werden? Für Extra-Ausgaben dieser Art haben kleinere Kultureinrichtungen selten finanzielle Reserven. Das auch in diesem Jahr wieder aufgelegte Förderprogramm aus dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur kann vielleicht helfen. Denn: Ob Anschaffungen oder bauliche Maßnahmen – der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. (LVO) vergibt erneut Zuschüsse zur Förderung von Investitionen kleiner Kultureinrichtungen in der Region. Anträge müssen den LVO bis zum 10. Juni 2025 erreichen.
Die Förderung des Landschaftsverbandes Osnabrücker Land e. V. (LVO) für kulturelle Projekte in der Region verfolgt mehrere Ziele:
Kulturelle Einrichtungen und Künstler:innen sollen in der Lage sein, Kulturprojekte finanziell zu bewältigen.
Bürger:innen und Tourist:innen in Stadt und Landkreis sollen aus einer Vielfalt von kulturellen Angeboten wählen können.
Freischaffende Künstler:_innen sollen durch Honorare aus Kunst- und Kulturprojekten einen Teil ihres Lebensunterhalts bestreiten können.
Voraussetzung dafür diesen letzten Punkt zufriedenstellend erfüllen zu können, ist eine faire Vergütung künstlerischer und kultureller Tätigkeiten.
Wir empfehlen daher allen Antragstellenden, sich bei der Festlegung von Honoraren an den Mindestvergütungen der zuständigen Fachverbände zu orientieren und diese möglichst nicht zu unterschreiten. Bei der Kalkulation sollten auch vor- und nachbereitende Tätigkeiten berücksichtigt werden. Wenn eine entsprechende Empfehlung nicht vorliegt, können Sie sich ggf. nach Angaben ähnlicher Sparten richten. Es ist dem LVO durchaus bewusst, dass diese Empfehlung ggf. die Gesamtkosten von Projekten erhöht und dadurch unter Umständen die Finanzierung erschwert.
Hier finden Sie Empfehlungen einiger Fachverbände zu Mindesthonoraren:
Ab sofort stellen wir Ihnen ein Online-System für die Antragsabgabe zur Verfügung. Sie stellen Ihren Förderantrag online und senden uns lediglich ein unterzeichnetes Antragsexemplar, dass das System für Sie generiert. Bitte sehen Sie von reinen Papieranträgen ab.
Es wird empfohlen, bei Unklarheiten bezüglich der geförderten Sparten oder bei Fragen zum Online-Antragssystem Kontakt zur Geschäftsstelle des LVO aufzunehmen. Ansprechpartnerinnen sind Gabriele Janz (T 0541/600585-14 oder janz@lvosl.de) sowie Nina Hauff (T 0541/600585-12, hauff@lvosl.de).
Hier finden Sie Excel-Mappen für den chronologischen zahlenmäßigen Nachweis aller Einnahmen und Ausgaben, wie er von Ihnen im Fördervertrag erbeten wurde.