Förderprogramme

Investitionsprogramm für energetische Maßnahmen

Eine gute Nachricht für alle kleinen Kultureinrichtungen: Das Land Niedersachsen ermöglicht eine Sonderförderung für energetische Maßnahmen und hat dafür Mittel bereitgestellt, die durch die Landschaften und Landschaftsverbände vergeben werden: Sei es zur Verbesserung des Energiebedarfs oder zur energetischen Sanierung einer Einrichtung. Anträge können bis zum 30. Oktober 2023 an den Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. gerichtet werden.

Projektförderung aus Mitteln des Landschaftsverbandes

Der Landschaftsverband fördert Kultur- und Heimatpflege in Stadt und Landkreis Osnabrück. Diese Aufgabe verwirklicht er nicht nur durch die Durchführung eigener Projekte, sondern in hohem Maße auch, indem er unter bestimmten Voraussetzungen anderen Trägern projektbezogen finanzielle Unterstützung zukommen lässt. Bei der Entscheidungsfindung stehen ihm dabei vier Beratungsgremien zur Verfügung

Förderung der regionalen Kultur aus Mitteln des Landes Niedersachsen

Seit 2005 vergibt der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. auch  Landeskulturfördermittel. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie hier...

Antragstellung per Online-System

Ab sofort stellen wir Ihnen ein Online-System für die Antragsabgabe zur Verfügung. Sie stellen Ihren Förderantrag online und senden uns lediglich ein unterzeichnetes Antragsexemplar, dass das System  für Sie generiert. Bitte sehen Sie von reinen Papieranträgen ab.

Es wird empfohlen, bei Unklarheiten bezüglich der geförderten Sparten oder bei Fragen zum Online-Antragssystem Kontakt zur Geschäftsstelle des LVO aufzunehmen. Ansprechpartnerinnen sind Gabriele Janz (T 0541/600585-14 oder janz@lvosl.de) sowie Nina Hauff (T 0541/600585-12, hauff@lvosl.de).

Hier erreichen Sie das Online-Antragssystem.

Bitte beachten Sie jedoch, dass für das Programm "Niedersachsen dreht auf!" sowie für das Investitionsprogramm andere Verfahren gelten.

Download eines chronologischen zahlenmäßigen Nachweises

Hier finden Sie Excel-Mappen für den chronologischen zahlenmäßigen Nachweis aller Einnahmen und Ausgaben, wie er von Ihnen im Fördervertrag erbeten wurde.