Förderprogramme

Förderung der regionalen Kultur aus Mitteln des Landes Niedersachsen

Seit 2005 vergibt der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. auch  Landeskulturfördermittel. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie hier...

Empfehlungen zu Mindesthonoraren

Die Förderung des Landschaftsverbandes Osnabrücker Land e. V. (LVO) für kulturelle Projekte in der Region verfolgt mehrere Ziele:

  1. Kulturelle Einrichtungen und Künstler:innen sollen in der Lage sein, Kulturprojekte finanziell zu bewältigen.
  2. Bürger:innen und Tourist:innen in Stadt und Landkreis sollen aus einer Vielfalt von kulturellen Angeboten wählen können.
  3. Freischaffende Künstler:_innen sollen durch Honorare aus Kunst- und Kulturprojekten einen Teil ihres Lebensunterhalts bestreiten können.

Voraussetzung dafür diesen letzten Punkt zufriedenstellend erfüllen zu können, ist eine faire Vergütung künstlerischer und kultureller Tätigkeiten.

Wir empfehlen daher allen Antragstellenden, sich bei der Festlegung von Honoraren an den Mindestvergütungen der zuständigen Fachverbände zu orientieren und diese möglichst nicht zu unterschreiten. Bei der Kalkulation sollten auch vor- und nachbereitende Tätigkeiten berücksichtigt werden. Wenn eine entsprechende Empfehlung nicht vorliegt, können Sie sich ggf. nach Angaben ähnlicher Sparten richten. Es ist dem LVO durchaus bewusst, dass diese Empfehlung ggf. die Gesamtkosten von Projekten erhöht und dadurch unter Umständen die Finanzierung erschwert.

Hier finden Sie Empfehlungen einiger Fachverbände zu Mindesthonoraren:

Bildende Kunst

Literatur

Musik

Theater

Soziokultur

Antragstellung per Online-System

Ab sofort stellen wir Ihnen ein Online-System für die Antragsabgabe zur Verfügung. Sie stellen Ihren Förderantrag online und senden uns lediglich ein unterzeichnetes Antragsexemplar, dass das System  für Sie generiert. Bitte sehen Sie von reinen Papieranträgen ab.

Es wird empfohlen, bei Unklarheiten bezüglich der geförderten Sparten oder bei Fragen zum Online-Antragssystem Kontakt zur Geschäftsstelle des LVO aufzunehmen. Ansprechpartnerinnen sind Gabriele Janz (T 0541/600585-14 oder janz@lvosl.de) sowie Nina Hauff (T 0541/600585-12, hauff@lvosl.de).

Hier erreichen Sie das Online-Antragssystem.

Bitte beachten Sie jedoch, dass für das Programm "Niedersachsen dreht auf!" sowie für das Investitionsprogramm andere Verfahren gelten.

Download eines chronologischen zahlenmäßigen Nachweises

Hier finden Sie Excel-Mappen für den chronologischen zahlenmäßigen Nachweis aller Einnahmen und Ausgaben, wie er von Ihnen im Fördervertrag erbeten wurde.