Projektförderung aus Mitteln des Landschaftsverbandes

Projektförderung aus Mitteln des Landschaftsverbandes

Der Landschaftsverband fördert Kultur- und Heimatpflege in Stadt und Landkreis Osnabrück. Diese Aufgabe verwirklicht er nicht nur durch die Durchführung eigener Projekte, sondern in hohem Maße auch, indem er unter bestimmten Voraussetzungen anderen Trägern projektbezogen finanzielle Unterstützung zukommen lässt. Bei der Entscheidungsfindung stehen ihm dabei vier Beratungsgremien zur Verfügung

Förderrichtlinien

Die Förderrichtlinien geben wichtige Hinweise und Anleitungen, wie das Antragsverfahren abzuwickeln ist.
Die aktuelle Fassung der LVO-Förderrichtlinien wurde am 03.03.2006 vom Vorstand des Landschaftsverbandes beschlossen und zuletzt im August 2022 überarbeitet.

Abgabefristen für Anträge auf LVO-Mittel

Da die Geschäftsstelle für die Aufbereitung der Anträge für die Gremiensitzungen eine Vorlaufzeit benötigt, sind die hier veröffentlichten Abgabefristen für Anträge unbedingt einzuhalten. Ausnahmen werden nicht gemacht! Anträge werden den Gremien erst vorgelegt, wenn alle notwendigen Unterlagen (dies gilt insbesondere für den Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid) vorhanden sind.

Praktische Hinweise zur Antragstellung

Über die Förderrichtlinien hinaus sind die folgenden praktischen Hinweise hilfreich bei der Antragstellung und Durchführung eines Projekts.