Förderer und Sponsoren
Versicherungsgruppe Hannover
Hauptförderer des LVO ist die VGH (Versicherungsgruppe Hannover). Das Mutterunternehmen der VGH ist die Landschaftliche Brandkasse Hannover.
Warum "Landschaftlich"? Weil sie hervorgegangen ist aus den "Landschaften". Unter diesem Namen sind nicht geografische Landesteile oder Regionen zu verstehen, sondern Korporationen. Die Geschichte dieser Korporationen geht zurück auf das 13./14. Jahrhundert und ist verbunden mit den Landständen: Der Landesherr benötigte zur Stabilisierung eines möglichst fest umschlossenen Gebietes die Mitwirkung der in diesem Raum eigenberechtigten Herrschaftsgewalten: Diese Lokalgewalten, vor allem Geistlichkeit, Adel und Städte, bildeten die rechtliche Grundlage für die Entstehung der Landstände. Die Landschaft war also eine Korporation bestehend aus den so genannten Kurien der Stände Geistlichkeit, Adel und Städte. Mit der Säkularisierung unter Napoleon Anfang des 19. Jahrhunderts schied die Geistlichkeit aus der 1. Kurie aus und wurde durch die Ritterschaft (Eigentümer von Adelssitzen) ersetzt; die 2. Kurie bildeten die Städte und die 3. Kurie bestand aus den so genannten freien Bauern. Die heutigen Mitgliedsstädte im Gebiet des einstigen Fürstentums Osnabrück sind Osnabrück, Bramsche, Fürstenau, Melle und Quakenbrück.
Die Landschaften im heutigen Niedersachsen existieren nach wie vor. Es sind die Calenberg-Grubenhagen'sche Landschaft, die Hildesheimer Landschaft, die Lüneburger Landschaft, die Hoya-Diepholz'sche Landschaft, die Osnabrücker Landschaft und die Bremen-Verden'sche Landschaft. Diese Landschaften gründeten, ausgehend von den eigenen Brand-Assekuranz-Sozietäten, die Landschaftliche Brandkasse. Sie sind noch heute Träger dieser Brandkasse und somit der VGH in Hannover. Jede Landschaft entsendet Vertreter in den Brandkassenausschuss, das Aufsichtsgremium der Versicherung.
Die Landschaftsverbände in Niedersachsen - so auch der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. - sind wesentlich von den "historischen" Landschaften initiiert worden. Diesen lag am Herzen, dass die VGH in das Land hineinwirkt, und zwar mit finanziellen Mitteln für kulturelle Zwecke. Die Mittel sollten aber nicht den alten "Landschaften" zufließen, sondern Einrichtungen zugute kommen, an denen auch die Gebietskörperschaften, die nicht traditionelle Mitglieder der Landschaften sind, und auch die Landkreise und die kulturell geprägten Vereine und Institutionen teilhaben. Von diesen Landschaftsverbänden, die alle noch recht jung sind, gibt es mittlerweile in Niedersachsen zehn. Sie erhalten jährlich eine Spende von der VGH, die dafür keine Gegenleistung einfordert. Die Mittel sollen der jeweiligen Satzung gemäß für förderungswürdige kulturelle Zwecke verwendet werden. So erhält der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. von der VGH jährlich eine zweckfreie Spende, ohne die die Arbeit des LVO und insbesondere die Vergabe von Fördermitteln an Dritte nicht möglich wären.
Dafür gilt der VGH und der Historischen Landschaft des ehemaligen Fürstentums Osnabrück unser ausdrücklicher Dank.

Land Niedersachsen
Das Land Niedersachsen/das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur fördert den Landschaftsverband – wie andere Landschaften und Landschaftsverbände auch – durch einen jährlichen institutionellen Zuschuss, der für laufende Verwaltungsgeschäfte eingesetzt wird. Seit 2005 erhält der Landschaftsverband darüber hinaus Landesmittel, die seit der Auflösung der niedersächsischen Bezirksregierungen als regionalisierte Kulturfördermittel an Dritte vergeben werden dürfen.

Stadt und Landkreis Osnabrück
Einen weiteren wichtigen Anteil der Mittel, die dem LVO für die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zur Verfügung stehen, bilden die Mitgliedsbeiträge und Verwaltungskostenzuschüsse der beiden Gründungsmitglieder. Diese sind die Stadt Osnabrück...

... sowie der Landkreis Osnabrück.
Weitere Drittmittel
Alle Mittel, die der Landschaftsverband Osnabrücker Land für Eigenprojekte einsetzt, müssen gesondert eingeworben werden. In der Regel werden eigene Vorhaben des Landschaftsverbandes mit bis zu 90 Prozent Drittmitteln finanziert. Geldgeber sind – neben dem Land oder den Kommunen – in der Regel Stiftungen, Sparkassen, Wirtschaftsunternehmen und Privatleute. Der Landschaftsverband Osnabrücker Land e.V. ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.