Da die Geschäftsstelle für die Aufbereitung der Anträge für die Gremiensitzungen eine Vorlaufzeit benötigt, sind die hier veröffentlichten Abgabefristen für Anträge unbedingt einzuhalten. Ausnahmen werden nicht gemacht! Anträge werden den Gremien erst vorgelegt, wenn alle notwendigen Unterlagen (dies gilt insbesondere für den Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid) vorhanden sind.