Abgabefristen für Anträge auf LVO-Mittel

Da die Geschäftsstelle für die Aufbereitung der Anträge für die Gremiensitzungen eine Vorlaufzeit benötigt, sind die hier veröffentlichten Abgabefristen für Anträge unbedingt einzuhalten. Ausnahmen werden nicht gemacht! Anträge werden den Gremien erst vorgelegt, wenn alle notwendigen Unterlagen (dies gilt insbesondere für den Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid) vorhanden sind.

Ihre Anträge müssen spätestens zu den unten genannten Terminen in die Antragsdatenbank des LVO eingegeben worden sein, damit wir sie sachgerecht bearbeiten und ggf. noch vor den Arbeitskreissitzungen mit Ihnen Rücksprache nehmen können. Ausnahmen können nicht gemacht werden.

Zu spät eingegebene Anträge können erst in der jeweils folgenden Sitzung beraten und dementsprechend später entschieden werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Projektplanung.

Abgabefrist für Anträge auf LVO-Mittel

Alle Sparten:

15.03.2025 für Projekte in der zweiten Jahreshälfte 2025

15.09.2025 für Projekte in 2026