Abgabefristen für Anträge auf Landesmittel
Da die Geschäftsstelle für die Aufbereitung der Anträge für die Gremiensitzungen eine Vorlaufzeit benötigt, sind die hier veröffentlichten Abgabefristen für Anträge unbedingt einzuhalten. Ausnahmen werden nicht gemacht! Anträge werden den Gremien erst vorgelegt, wenn alle notwendigen Unterlagen (dies gilt insbesondere für den Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid) vorhanden sind.
Ihre Anträge müssen spätestens zu den unten genannten Terminen in der Antragsdatenbank des LVO eingegeben worden sein, damit wir sie sachgerecht bearbeiten und ggf. noch vor den Arbeitskreissitzungen mit Ihnen Rücksprache nehmen können.
Zu spät eingegebene Anträge können erst in der jeweils folgenden Sitzung beraten und dementsprechend später entschieden werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Projektplanung.
Abgabefrist für Anträge auf Landesmittel
Alle Sparten:
15.03.2025 für Projekte in der zweiten Jahreshälfte 2025
15.09.2025 für Projekte in 2026
Fristen und Termine für Anträge ab 10.000 Euro
Anträge ab 10.000,00 Euro sind gemäß Zielvereinbarung direkt an das MWK zu stellen. Sie werden dort beraten und entschieden und aus MWK-Mitteln gefördert. Auch für diese Anträge bestehen Abgabefristen.